Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Attentives BV ®

Satzungsmäßiger Sitz in Delft und tatsächlicher Sitz in (2614 MH) Delft. Eingetragen unter der Nummer 75741636 bei der Handelskammer.

 

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

Kunde: die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufs oder Unternehmens handelt.
Mangel: Jegliche Abweichung der Produkte von der Spezifikation und jegliches anderweitige fehlerhafte Funktionieren der Produkte oder der erbrachten Dienstleistungen;
Lieferfristdie im Vertrag festgelegte Frist, innerhalb der die Produkte geliefert werden müssen;
Anbieter: der Benutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, der in einem (vor-)vertraglichen Verhältnis zum Kunden steht;
Bestellung: Jeder Auftrag des Kunden an den Lieferanten zur Lieferung von Produkten, in welcher Form auch immer;
Vereinbarungjeder zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer geschlossene Vertrag, jede Änderung oder Ergänzung desselben sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und/oder Durchführung dieses Vertrags;
Fernvereinbarungeine zwischen dem Lieferanten und dem Kunden im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten, digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen geschlossene Vereinbarung, bei der bis zum Abschluss der Vereinbarung ausschließlich oder gemeinsam ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel eingesetzt werden;
Produkte: Alle Güter, die in Ausführung einer Bestellung oder eines Vertrags durch den Lieferanten oder auf dessen Kosten hergestellt und/oder geliefert werden, sowie - unabhängig davon, ob sie mit den vom Lieferanten zu erbringenden Dienstleistungen zusammenhängen oder nicht - einschließlich Beratung und kreativer Ausdrucksformen;
SpezifikationDie Beschreibung der vom Kunden bestellten Produkte, die in der Bestellung oder im Vertrag angegeben ist oder auf die dort Bezug genommen wird.
Website: Die Website oder der Webshop des Lieferanten, auf der/dem die Produkte zum Kauf durch den Kunden angeboten werden.

Artikel 2 Anwendbarkeit

Absatz 1Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten für alle Angebote und Kostenvoranschläge des Lieferanten und für jeden Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Kunden die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Absatz 2Die Anwendbarkeit der vom Abnehmer verwendeten allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen wird vom Lieferanten ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, ihre Anwendbarkeit wurde vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.

Absatz 3Vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags wird dem Abnehmer der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, gibt der Lieferant vor Abschluss des Fernabsatzvertrags an, auf welche Weise die allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen des Lieferanten eingesehen werden können und dass sie dem Abnehmer auf Anfrage so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden.

Absatz 4: Wenn der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, kann der Text dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden ungeachtet des vorigen Absatzes und vor Abschluss des Fernabsatzvertrags auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt werden, dass er vom Kunden leicht auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wird vor dem Abschluss des Fernabsatzvertrags angegeben, wo die allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch eingesehen werden können und dass sie auf Wunsch des Kunden elektronisch oder auf andere Weise kostenlos zugesandt werden.

Absatz 5: Sollte sich eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesem Fall werden die Parteien (eine) neue Bestimmung(en) zu ihrer Ersetzung festlegen, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich Gestalt gibt.

 

Artikel 3: Angebote

Absatz 1: Alle Angebote, in welcher Form auch immer, sind für den Lieferanten unverbindlich und sind als Ganzes zu betrachten. Enthält ein Angebot eine Frist für die Annahme, so bedeutet dies lediglich, dass das Angebot in jedem Fall nach Ablauf dieser Frist erloschen ist.

Absatz 2: Alle Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen und weiteren zum Angebot gehörenden Angaben, wie Maße, Gewichte und Stückzahlen, sind so genau wie möglich. Diese Angaben sind nur insoweit verbindlich, als sie ausdrücklich bestätigt werden.

Absatz 3: Alle Kostenvoranschläge und Angebote beruhen auf der Erfüllung des Vertrages unter normalen Bedingungen und während der normalen Arbeitszeiten.

Absatz 4Der Inhalt der Website und des Angebots wird mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Der Anbieter kann jedoch nicht garantieren, dass alle Informationen auf der Website jederzeit korrekt und vollständig sind. Alle Preise, das Angebot und andere Informationen auf der Website und in anderen Materialien, die vom Anbieter stammen, sind daher "vorbehaltlich".

Artikel 4: Das Abkommen

Absatz 1Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, an dem der Abnehmer das Angebot annimmt und die darin festgelegten Bedingungen erfüllt, oder nachdem der Lieferant nach den Erklärungen des Abnehmers mit der Ausführung begonnen hat. Wenn aufgrund der Umstände, einschließlich der Art, des Umfangs oder der Dringlichkeit des Auftrags, keine Auftragsbestätigung verschickt wurde, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.

Absatz 2: Wenn der Abnehmer das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, wird der Lieferant den Empfang der Annahme des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Solange der Erhalt dieser Annahme vom Lieferanten nicht bestätigt wurde, kann der Abnehmer den Vertrag auflösen.

Absatz 3: Wird ein Angebot vom Kunden angenommen, hat der Lieferant das Recht, das Angebot innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. Der Lieferant wird den Kunden unverzüglich über einen solchen Widerruf informieren.

Absatz 4: Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, trifft der Lieferant geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der elektronischen Datenübertragung und sorgt für eine sichere Webumgebung. Wenn der Kunde elektronisch bezahlen kann, muss der Lieferant zu diesem Zweck angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

Absatz 5: Wenn sich herausstellt, dass der Abnehmer bei der Annahme oder beim Abschluss des Vertrags falsche Angaben gemacht hat, ist der Lieferant berechtigt, seine Verpflichtung erst dann zu erfüllen, wenn er die richtigen Angaben erhalten hat.

Absatz 6Der Lieferant kann sich - innerhalb des gesetzlichen Rahmens - darüber informieren, ob der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie über all jene Tatsachen und Faktoren, die für einen verantwortungsvollen Abschluss des Fernabsatzvertrags wichtig sind. Wenn der Lieferant auf der Grundlage dieser Untersuchung gute Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist er berechtigt, eine Bestellung oder einen Antrag abzulehnen oder besondere Bedingungen an die Ausführung zu knüpfen. Der Lieferant, der auf der Grundlage der Untersuchung den Antrag ablehnt oder an ihn besondere Bedingungen knüpft, teilt dies dem Abnehmer so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss des Vertrags, unter Angabe von Gründen mit.

Absatz 7: Alle Unterlagen, gelieferten Modelle, Muster oder Beispiele, die sich auf die vom Lieferanten unterbreiteten Angebote und/oder den Vertrag beziehen, sind und bleiben Eigentum des Lieferanten und dürfen ohne dessen schriftliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben, zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt, vervielfältigt oder in irgendeiner Weise kopiert werden. Der Abnehmer ist verpflichtet, sie innerhalb von vierzehn Tagen nach einer entsprechenden Aufforderung des Lieferanten frachtfrei, unbeschädigt und gegebenenfalls in der Originalverpackung an den Lieferanten zurückzusenden.

Absatz 8: Wenn der Kunde nach dem Zustandekommen des Vertrages diesen ganz oder teilweise vorzeitig auflösen möchte, schuldet er dem Lieferanten die Kosten, die dem Lieferanten entstanden sind für: Bereits gekaufte Produkte, die vom Lieferanten aufgewendete Zeit für die Abrechnung/Unterstützung und die Kosten der beauftragten externen Parteien.

Artikel 5: Preise

Absatz 1: Alle Preise, die auf der Website und in anderen Materialien des Lieferanten angegeben sind, verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (sofern nicht anders angegeben) und, sofern nicht anders auf der Website angegeben, ohne andere von der Regierung auferlegte Abgaben.

Absatz 2Sofern nicht anders vereinbart, basieren der oder die mit dem Angebot angegebenen Preise auf den zum Zeitpunkt dieses Angebots für den Lieferanten geltenden preisbestimmenden Faktoren, wie z.B. Arbeitslöhne, Selbstkostenpreise von Rohstoffen oder Materialien und Wechselkurse. Preiserhöhungen, die sich aus der Änderung eines dieser preisbestimmenden Faktoren nach Abgabe des Angebots ergeben, können vom Lieferanten an den Abnehmer weitergegeben werden, auch wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde.

Absatz 3: Sollte die Anwendung des vorstehenden Absatzes innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss zu einer Preiserhöhung von 10% oder mehr führen, hat der Käufer das Recht, den Vertrag innerhalb von 7 Werktagen, nachdem er von der Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt wurde, per Einschreiben aufzulösen, ohne Anspruch auf eine Entschädigung zu haben.

Absatz 4Alle zusätzlichen Kosten, wie z.B. Liefer- und Zahlungskosten, werden auf der Website und auf jeden Fall im Bestellvorgang angegeben.

Artikel 6 Lieferung von Verarbeitungserzeugnissen

Absatz 1: Erhält der Lieferant einen Auftrag zur Lieferung von speziell für den Abnehmer bearbeiteten (oder zusammengestellten) Produkten, ist der Abnehmer verpflichtet, für den Bearbeitungsprozess geeignetes Material in ausreichender Menge zu liefern. Solange der Abnehmer diese Verpflichtung nicht erfüllt hat, ist der Lieferant berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.

Absatz 2Der Auftragnehmer ist nur dann verpflichtet, dem Auftraggeber einen Andruck, ein Modell, ein Muster oder ein Beispiel zur Genehmigung zuzusenden, wenn der Auftraggeber dies bei Vertragsabschluss schriftlich festgelegt hat. In diesem Fall verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Vertragsabschluss und nach Erhalt des zu verarbeitenden Materials einen Andruck, ein Modell, ein Muster oder ein Beispiel vorzulegen, das als genehmigt gilt, wenn innerhalb von fünf Arbeitstagen keine schriftliche Antwort eingegangen ist.

Absatz 3: Alle Kosten für den Korrekturabzug, das Modell, das Muster oder das Beispiel werden gesondert in Rechnung gestellt und sind in den vereinbarten Preisen nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Artikel 7: Beratungstätigkeit und Produktentwicklung

Absatz 1: Auf Wunsch kann der Lieferant beratend tätig werden. Der Lieferant ist berechtigt, dies dem Abnehmer gesondert in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob sich die Beratung auf Produkte bezieht, die vom Lieferanten oder auf dessen Rechnung gemäß dem Vertrag hergestellt und/oder geliefert wurden.

Absatz 2: Im Falle von Produktentwicklungen, Beratungen für einzusetzende Werbeprodukte, Beratungen zu kreativen Konzepten, Angeboten für umfangreiche Projekte mit verarbeiteten oder unverarbeiteten Produkten, nationalen oder internationalen Marktforschungen zu spezifischen Produkten oder Produktanfragen zu nicht spezifizierten Produkten, gelten die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels in vollem Umfang.

Artikel 8. Einschaltung von Dritten

Der Lieferant ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung des Vertrages zu beauftragen. Er ist auch berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

Artikel 9. Lieferungen, Lieferfristen und Höhere Gewalt

Absatz 1Die Lieferfristen gelten nur annähernd und sind niemals als strenge Fristen zu betrachten, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn der Vertrag gemäß Artikel 3 zustande gekommen ist, alle für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt wurden und der Abnehmer den Kaufpreis bzw. die vereinbarte(n) Frist(en) gezahlt oder die vom Lieferanten geforderte Sicherheit geleistet hat.

Absatz 2: Wenn die Lieferung ganz oder teilweise durch höhere Gewalt verhindert wird, ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung auszusetzen sowie - falls die Situation, die zu höherer Gewalt führt, länger als drei Monate andauert oder sobald feststeht, dass sie länger als drei Monate andauern wird - den Vertrag aufzulösen, soweit er ganz oder teilweise nicht erfüllt wurde, und die Zahlung für die erfüllten Teile zu verlangen, ohne dass er zu irgendeinem Schadensersatz an den Kunden verpflichtet ist.

Absatz 3: Als höhere Gewalt gelten unter anderem Feuer, Überschwemmungen, Streiks, Epidemien, (Bürger-)Krieg, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, nicht (rechtzeitig) verfügbare Genehmigungen, Handelsembargos, Arbeitsunruhen, Stromausfälle, Betriebsunterbrechungen, Unzulänglichkeiten oder rechtswidriges Verhalten von Lieferanten und Subunternehmern des Lieferanten oder anderen Dritten, einschließlich etwaiger Mängel an den von ihnen an den Lieferanten erbrachten Lieferungen, sowie die nicht (rechtzeitig) oder unzureichende Verfügbarkeit von Materialien, Transportmitteln, Brennstoffen, Energie und Arbeitskräften.

Absatz 4Lieferung: Die Lieferung erfolgt ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Transport- und Versicherungskosten gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn vereinbart wurde, dass der Lieferant den Transport übernimmt. Der Übergang des Risikos der Produkte erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung, wie er gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen sollte. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden, auch wenn der Spediteur ausdrücklich festgelegt hat, dass auf allen Transportpapieren vermerkt ist, dass alle aus dem Transport resultierenden Schäden zu Lasten und auf Gefahr des Absenders gehen.

Absatz 5: Übernimmt der Lieferant den Transport, so hat der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter Transportschäden sofort nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 12 Stunden nach Erhalt der Produkte, dem Spediteur oder Frachtführer zu melden und eine Kopie davon an den Lieferanten zu senden.

Absatz 6Produkte, die nach Ablauf der Lieferfrist nicht vom Abnehmer oder einem vom Abnehmer benannten Dritten abgenommen worden sind, werden vom Lieferanten auf Kosten und Gefahr des Abnehmers gelagert. Im Falle einer verspäteten Abnahme ist der Lieferant nach Ablauf von 14 Tagen nach Ablauf der Lieferfrist berechtigt, den Vertrag aufzulösen, unbeschadet des Rechts des Lieferanten auf Entschädigung und unbeschadet des Rechts des Lieferanten, die Produkte an Dritte zu verkaufen.

Absatz 7Weichen die Produkte in Farbe, Zusammensetzung, Gewicht, Aussehen usw. nur geringfügig von zuvor zur Verfügung gestellten Modellen, Mustern oder Beispielen oder anderweitig von dem Vereinbarten ab, so gelten die betreffenden Produkte als vertragsgemäß. Die Lieferverpflichtung des Lieferanten gilt in jedem Fall als erfüllt, wenn das Gewicht oder die Anzahl der gelieferten Produkte um nicht mehr als 10% von der Vereinbarung abweicht.

Absatz 8Die Versendung von Produkten in Teilen durch den Lieferanten ist zulässig, wobei jede Sendung separat in Rechnung gestellt werden kann.

Artikel 10. Ansprüche

Absatz 1Der Lieferant garantiert, dass die Produkte, Dienstleistungen und digitalen Inhalte dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Nutzbarkeit und den am Tag des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.

Absatz 2: Wenn das gelieferte Produkt, die gelieferte Dienstleistung oder der gelieferte digitale Inhalt nicht dem Vertrag entspricht (mangelhaft oder fehlerhaft geliefert wurde), muss der Kunde dies dem Lieferanten innerhalb von höchstens 3 Werktagen, nachdem er dies vernünftigerweise hätte feststellen können, mitteilen. Unterlässt der Kunde dies, so hat er keinen Anspruch mehr auf Reparatur, Ersatz, Entschädigung und/oder Rückerstattung für diesen Mangel.

Absatz 3: Hält der Lieferant eine Reklamation für begründet, werden die betreffenden Produkte nach Rücksprache mit dem Kunden repariert, ersetzt oder (teilweise) erstattet. Dabei kann der Lieferant den Kunden an einen Hersteller oder Lieferanten verweisen.

Absatz 4: Wenn der Lieferant mit dem Kunden die Rückgabe der Produkte gemäß den Bestimmungen dieses Artikels vereinbart, muss der Kunde die Produkte so schnell wie möglich zurückgeben. Werden bereits im Voraus gezahlte Beträge zurückerstattet, so hat der Lieferant diese Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Produkte zurückzuerstatten.

Absatz 5Hersteller und/oder Lieferanten können ihre eigenen Garantien anbieten. Diese Garantien werden vom Lieferanten nicht angeboten. Wenn der Lieferant dies jedoch wünscht, kann er dem Kunden vermitteln, sich auf diese Garantien zu berufen.

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt

Absatz 1: Alle an den Kunden gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten, gehen jedoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Kunden, bis alle aufgrund des Vertrags geschuldeten Beträge sowie die Forderungen aufgrund der Nichteinhaltung dieses oder anderer Verträge durch den Kunden, einschließlich Zinsen und Inkassokosten, vom Kunden vollständig beglichen wurden.

Absatz 2Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verarbeiten, aus seiner tatsächlichen Verfügungsgewalt entfernen, veräußern, verpfänden oder anderweitig belasten und muss darüber hinaus alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um diese Produkte zu trennen und von den anderen beim Kunden vorhandenen Waren getrennt zu halten und alles Notwendige zu tun, um eine Vermischung, Überschneidung oder Geschäftsbildung zu verhindern.

Absatz 3: Der Abnehmer verpflichtet sich, die Forderungen, die er gegenüber seinen Abnehmern hat, nicht an Dritte abzutreten oder zu verpfänden, und verpflichtet sich außerdem, diese Forderungen an den Lieferanten zu verpfänden, sobald dieser den Wunsch dazu äußert, und zwar auf die in Artikel 3: 239 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannte Weise als zusätzliche Sicherheit für seine Forderungen gegenüber dem Abnehmer, aus welchem Grund auch immer.

Absatz 4: Der Besteller ist verpflichtet, Dritte, die die vom Lieferanten gelieferten Produkte in Anspruch nehmen wollen, schriftlich auf das Eigentumsrecht des Lieferanten an diesen Produkten hinzuweisen. Der Besteller hat den Lieferer hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Absatz 5: Wenn der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn der Lieferant begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, kann der Lieferant seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen; in diesem Fall ist der Abnehmer auf Verlangen verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich und kostenlos in den tatsächlichen Besitz des Lieferanten zu bringen. Der Lieferant ist darüber hinaus berechtigt, diese Produkte auf Kosten des Abnehmers selbst abzuholen oder von dem Ort, an dem sie sich befinden, abholen zu lassen. Der Besteller ermächtigt den Lieferer hiermit unwiderruflich, die vom oder für den Besteller benutzten Räume zu betreten oder betreten zu lassen. Nach der Rücknahme wird dem Abnehmer der Marktwert gutgeschrieben, der auf keinen Fall höher sein darf als der ursprüngliche Kaufpreis, abzüglich der Kosten für die Rücknahme und des dem Lieferanten entstandenen Schadens.

Artikel 12. Laufzeit des Geschäfts: Dauer der Beendigung und Verlängerung

Absatz 1Der Kunde kann einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag, der sich auf die regelmäßige Lieferung von Produkten erstreckt, jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsregeln und einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen.

Absatz 2Der Kunde kann die in den vorangegangenen Absätzen genannten Vereinbarungen schriftlich kündigen.

Absatz 3: Ein für eine bestimmte Zeit geschlossener Vertrag, der sich auf die regelmäßige Lieferung von Produkten, digitalen Inhalten oder Dienstleistungen erstreckt, wird stillschweigend für die gleiche Dauer wie vereinbart verlängert.

Absatz 4Für Kündigungen durch den Lieferanten gelten die genannten Kündigungsfristen entsprechend.

Artikel 13. Zahlung

Absatz 1Sofern nicht schriftlich anders vereinbart und unbeschadet der Bestimmungen im folgenden Absatz, sind Zahlungen an den Lieferanten in Euro zu leisten, und zwar entweder in bar oder in den Geschäftsräumen des Lieferanten durch Überweisung oder Einzahlung auf ein vom Lieferanten zu benennendes Bank- oder Girokonto, und zwar nach Wahl des Lieferanten immer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Der Lieferant ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Wege zu erstellen, womit sich der Abnehmer einverstanden erklärt.

Absatz 2Aufrechnung oder andere Formen der Verrechnung sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht zulässig.

Absatz 3Der Lieferant ist jederzeit berechtigt, eine ausreichende Vorauszahlung oder Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers zu verlangen, bevor er liefert oder mit der Lieferung fortfährt, wobei der Lieferant berechtigt ist, weitere Lieferungen auszusetzen, wenn der Abnehmer dieser Forderung nicht nachkommt, auch wenn eine feste Lieferfrist vereinbart wurde, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, Schadenersatz wegen verspäteter oder nicht erfolgter Erfüllung des Vertrags zu verlangen.

Absatz 4: Wenn der Abnehmer den von ihm aufgrund des Vertrags geschuldeten Betrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt hat, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug. Der Lieferant ist berechtigt, den geschuldeten Betrag um die gesetzlichen Zinsen zu erhöhen, und der Lieferant ist berechtigt, dem Abnehmer die außergerichtlichen Inkassokosten und die ihm entstandenen Prozesskosten in Rechnung zu stellen und von ihm zu fordern.

Absatz 5: Wenn der Abnehmer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Verzug ist, werden alle Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers gegenüber dem Lieferanten, unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden oder nicht, ab diesem Zeitpunkt sofort fällig und zahlbar.

Artikel 14. Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum und Vertraulichkeit

Absatz 1: Alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum (einschließlich Markenrechte, Modellrechte und Patente) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Mustern und Beispielen, die im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt oder entwickelt werden (im Folgenden: "die Informationen"), gehören ausschließlich dem Lieferanten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Absatz 2: Der Kunde ist nicht berechtigt, die im vorstehenden Absatz genannten Informationen für andere Zwecke als die vertragsgemäße Nutzung der Produkte, auf die sie sich beziehen, zu verwenden.

Absatz 3: Der Abnehmer ist verpflichtet, alle Informationen, Spezifikationen, alle Geschäftsinformationen und das Know-how, die den Lieferanten betreffen und von ihm stammen und dem Abnehmer zur Erfüllung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln. Auf Verlangen wird der Abnehmer die vertraulichen Informationen sowie alle Kopien oder sonstigen Vervielfältigungen davon unverzüglich an den Lieferanten weitergeben.

Artikel 15. Verletzung von Rechten Dritter

Absatz 1: Wird in einem Rechtsstreit gegen den Lieferanten von einem zuständigen Gericht unwiderruflich festgestellt, dass ein vom Lieferanten geliefertes Produkt ein geistiges oder gewerbliches Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, so hat der Lieferant nach seiner Wahl den betreffenden Gegenstand durch ein Produkt zu ersetzen, das das betreffende Recht nicht verletzt, sich um die Erlangung eines diesbezüglichen Nutzungsrechts zu bemühen oder dem Kunden den für dieses Produkt gezahlten Preis abzüglich einer angemessenen Wertminderung zu erstatten.

Absatz 2: Im Falle eines Austauschs oder einer Rückerstattung hat der Lieferant das Recht, diese an die Bedingung zu knüpfen, die ursprünglich gelieferten Produkte zurückzusenden.

Absatz 3Der Lieferant hat keine über die im ersten Absatz genannte Ersatz-, Erwerbs- oder Rückerstattungsverpflichtung hinausgehende Verpflichtung bei der Verletzung von Rechten Dritter.

Absatz 4: Wenn ein Auftrag nach Entwürfen, Zeichnungen, Formeln, Spezifikationen oder Anweisungen ausgeführt wird, die vom Abnehmer oder in seinem Namen zur Verfügung gestellt wurden, oder wenn er Waren verwendet, die vom Abnehmer oder in seinem Namen zur Verfügung gestellt wurden, kann der Abnehmer keinen Anspruch auf die oben genannten Bestimmungen dieses Artikels erheben, und der Abnehmer stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen in Bezug auf angebliche Verletzungen von geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten Dritter frei.

Artikel 16. Haftung

Absatz 1Der Lieferant übernimmt nur dann eine Haftung, wenn:
- Der Schaden ist die unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten;
- Der Schaden ist die unmittelbare Folge eines nachweisbaren Mangels an den vom Lieferanten hergestellten und/oder gelieferten Produkten, sofern diese nicht die Sicherheit bieten, die man unter Berücksichtigung aller Umstände von ihnen erwarten kann.

Absatz 2Der Lieferant haftet nicht für die unsachgemäße Anbringung des Firmenlogos und/oder des Firmennamens auf den Waren des Kunden, die sonstige Bearbeitung der Waren des Kunden und/oder die Lieferung der Produkte, wenn und soweit der Mangel auf Ungenauigkeiten oder Unvollkommenheiten des vom Kunden dem Lieferanten zur Verfügung gestellten Entwurfs zurückzuführen ist, sowie für die Verletzung von Rechten Dritter durch den Entwurf.

Absatz 3Die Gesamthaftung des Lieferanten aufgrund eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung des Vertrages beschränkt sich in jedem Fall auf den Ersatz des materiellen und unmittelbaren Schadens bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des für die betreffenden Produkte gesondert vereinbarten Preises (ohne MwSt.).

Absatz 4Für die oben beschriebenen Schäden übernimmt der Lieferant auf keinen Fall die Haftung für die Schäden, für die sein Versicherer nicht zahlt (auf Anfrage stellt der Lieferant dem Kunden eine Kopie des entsprechenden Versicherungsvertrags zur Verfügung). Außerdem übersteigt die Gesamthaftung des Lieferanten niemals den Betrag von 50.000 € pro Ereignis.

Absatz 5: Der Lieferant haftet nur für die (un)direkten Schäden, für die er in diesen Bedingungen ausdrücklich die Haftung übernommen hat.

Absatz 6: Der Abnehmer stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, einen Schaden infolge eines Mangels an einer Sache erlitten zu haben, die vom Abnehmer an einen Dritten geliefert wurde und die (teilweise) aus vom Lieferanten gelieferten Sachen bestand, es sei denn, der Abnehmer weist nach, dass der Schaden einzig und allein durch die vom Lieferanten gelieferten Produkte verursacht wurde.

Absatz 7: Im Falle von höherer Gewalt im Sinne von Artikel 8 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Lieferant in keinem Fall für Schäden jeglicher Art.

Absatz 8Alle Rechtsansprüche aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verjähren, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum der Lieferung.

Artikel 17. Rückgabe von gemieteten und geliehenen Gegenständen

Absatz 1: Wenn der Lieferant dem Abnehmer bei der Erfüllung des Vertrages Güter vermietet und/oder leihweise überlassen hat, unabhängig davon, ob diese entgeltlich oder unentgeltlich sind, ist der Abnehmer verpflichtet, diese Güter unverzüglich nach Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, in ihrem ursprünglichen Zustand, frei von Mängeln und vollständig zurückzugeben. Die vorgenannte Frist ist als strenge Frist zu betrachten.

Absatz 2: Wenn der Abnehmer, aus welchem Grund auch immer, die in Absatz 1 genannte Verpflichtung nicht einhält, ist der Lieferant berechtigt, den daraus entstehenden Schaden und die Kosten, einschließlich der Kosten für die Wiederbeschaffung und die entgangenen Mieteinnahmen, vom Abnehmer zu verlangen, unbeschadet aller anderen dem Lieferanten zustehenden Rechte.

Artikel 18. Auflösung

Absatz 1: Wenn der Abnehmer einer seiner Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, einen Zahlungsaufschub beantragt, in Konkurs geht oder sein Unternehmen aufgibt, im Falle einer juristischen Fusion oder wenn ein wesentlicher Teil der Kontrolle des Abnehmers den Besitzer wechselt, werden alle Rechnungen sofort fällig und der Lieferant ist berechtigt - ohne dass ein gerichtliches Einschreiten und/oder eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist - (alle) mit dem Abnehmer geschlossenen Verträge ganz oder teilweise durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen und der Lieferant hat Anspruch auf Ersatz aller direkten, indirekten und Folgeschäden, einschließlich des entgangenen Gewinns, unbeschadet aller anderen ihm von Rechts wegen zustehenden Rechte.

Absatz 2: Wenn der Lieferant seinen Verpflichtungen auch nach einer schriftlichen Mahnung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, kann der Abnehmer den Vertrag für den mangelhaften Teil auflösen, ohne jedoch Ersatz für den Auflösungsschaden verlangen zu können, wobei die Bestimmungen von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich in Kraft bleiben.

Artikel 19. Verarbeitung personenbezogener Daten

Absatz 1: Wenn der Kunde dem Lieferanten personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, bleibt der Kunde der für die Datenverarbeitung Verantwortliche im Sinne der Allgemeinen Datenschutzverordnung.

Absatz 2Der Lieferant trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten gegen Verlust oder unrechtmäßige Verarbeitung zu sichern. Bei den zu treffenden Maßnahmen berücksichtigt der Lieferant das zu schützende Interesse des Auftraggebers und die Art der personenbezogenen Daten, die der Lieferant im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet.

Absatz 3Der Lieferant vernichtet nach Beendigung des Vertrags die personenbezogenen Daten, die er im Rahmen der Vertragserfüllung im Auftrag des Kunden erhalten hat, es sei denn, der Kunde bestreitet die erbrachte Leistung.

Absatz 4: Der Lieferant und der Auftraggeber legen ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten in einem Verarbeitervertrag gesondert fest.

Artikel 20. Zahlen, Maße, Gewichte und weitere Angaben

Geringfügige Abweichungen in Bezug auf angegebene Maße, Gewichte, Zahlen, Farben (PMS-Farbkodierung ist führend) und andere derartige Angaben gelten nicht als Mangel. Ob eine geringfügige Abweichung vorliegt, bestimmt die Verkehrssitte.

Artikel 21. Streitigkeiten/anwendbares Recht/Gerichtsstand

Absatz 1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Angebote und Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (allgemein als Wiener Kaufrecht bezeichnet) findet keine Anwendung.

Absatz 2: Alle Streitigkeiten, die sich zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags ergeben, können vom Lieferanten und vom Abnehmer gemeinsam dem PPP-Streitschlichtungsausschuss vorgelegt werden, der diesbezüglich eine für die Parteien verbindliche Stellungnahme abgibt.

Absatz 3: Alle Streitigkeiten, die sich zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags ergeben, werden, sofern der Streitfall nicht bereits vom PPP-Schlichtungsausschuss entschieden wurde, ausschließlich vom zuständigen Gericht entschieden.

Artikel 22. Sonstige Bestimmungen

Absatz 1Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Niederländisch, Englisch, Französisch und Deutsch verfügbar. Im Falle unterschiedlicher Auslegungen ist die niederländische Fassung maßgebend.

Absatz 2Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Anbieter (zumindest von der Plattform für Werbeartikel) geändert werden. Der Anbieter teilt dem Kunden die Änderungen schriftlich mit, die dreißig (30) Tage nach dieser Mitteilung in Kraft treten, es sei denn, in der Mitteilung ist ein anderes Datum angegeben. Der Kunde erklärt sich bereits jetzt mit dem Inhalt und der Anwendbarkeit der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem in der Mitteilung genannten Datum des Inkrafttretens einverstanden.

Absatz 3: Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anderweitig nicht durchsetzbar erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In diesem Fall ist der Lieferant berechtigt, diese durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Zielsetzung der nichtigen/nichtigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung so weit wie möglich entspricht.