Ab dem 1. Juli wird auf kleine Plastikflaschen für Erfrischungsgetränke und Wasser mit einem Fassungsvermögen von weniger als einem Liter ein Pfand von 15 Cent erhoben. Besitzen Sie einen großen Supermarkt (200 m2) oder eine bediente Tankstelle an der Autobahn? Dann sind Sie verpflichtet, leere PET-Flaschen zu sammeln. Haben Sie einen Gastronomiebetrieb? Dann ist dies nicht obligatorisch. Wenn Sie sich dafür entscheiden, können Sie das Pfand an den Verbraucher zurückgeben, müssen es aber nicht. Für das Sammeln der leeren Flaschen gibt es spezielle Säcke. Diese Säcke bestellen Sie bei Ihrem Getränkelieferanten.

Quelle: Handelskammer