Wegwerfplastik ist passé. Sind Sie Hersteller oder Importeur von Einwegplastikprodukten? Ab dem 3. Juli dürfen Sie eine Reihe von Kunststoffprodukten nicht mehr vermarkten. Haben Sie ein Geschäft, einen Großhandel oder ein Catering-Unternehmen und verwenden oder verkaufen Sie Einwegplastik? Wenn ja, können Sie Ihre alten Bestände aufbrauchen. Sobald der Vorrat aufgebraucht ist, müssen Sie sich nach Alternativen umsehen, z. B. nach Einwegartikeln aus Holz, Bambus oder Pappe. Einwegartikel, die teilweise aus Kunststoff oder Biokunststoff bestehen, sind ebenfalls verboten. Mit der neuen SUP-Richtlinie (Single Use Plastics) will die Europäische Union die Plastiksuppe im Meer reduzieren. Die Vorschriften, die am 3. Juli in Kraft treten, sind Teil eines Maßnahmenpakets, das in den nächsten Jahren in Kraft treten wird.

Das Datum des Inkrafttretens dieser Gesetzesänderung steht noch nicht fest. Das Inkrafttreten dieser (Gesetzes-)Änderung hängt von der Genehmigung durch die Unter- und Oberkammer des Parlaments oder von der Verkündung der Verordnung im Rat (AMvB) oder der Ministerialverordnung und ihrer Veröffentlichung im niederländischen Gesetz- und Verordnungsblatt oder im Regierungsblatt ab.

Quelle: Handelskammer